Beratung fürs Leben

"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen". (Urteil des BFH aus dem Jahr 1965)

Dieses Recht durchzusetzen ist für den steuerlichen Laien jedoch bei den steuerlichen Regelungen mit seiner Vielzahl an Ausnahmen und Rückausnahmen kaum möglich. Das gilt insbesondere auch für private Belange. Denn auch hier macht das Steuerrecht keinen Halt und greift in viele Bereiche ein, z.B. beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Hier lohnt es sich einen Experten an seiner Seite zu wissen. 

 


Wir zeigen Ihnen wie Sie Gestaltungsspielräume steueroptimal nutzen. Sparen Sie Geld und erwarten Sie ruhigen Gewissens das nächste Schreiben vom Finanzamt.

Wir erstellen Ihre

  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung 
  • Schenkungsteuererklärung

Wir übernehmen für Sie

  • Einspruchsverfahren
  • Sämtliche Verhandlungen mit dem Finanzamt
  • Die Beantragung von Lohnsteuerermäßigung, Stundung, Erlass und Aussetzung der Vollziehung
  • Die Klärung steuerlicher Einzelfragen
  • Die Überwachung von Fristen
  • Die Prüfung von Steuerbescheiden
  • Nacherklärungen (Selbstanzeigen)

Wir beraten Sie bei

  • Erbschaft und Schenkung
  • Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Immobilien